Allgemeine Geschäftsbedingungen der SKIMU, a.s. (im Folgenden „AGB“) für den Skimu-Verleih von Skiausrüstung
Herausgeber: SKIMU, a.s., U Golfu 565, Praha 10, 109 00, IČ: 28211073
Diese Fassung der AGB ist ein integraler Bestandteil des Mietvertrags für Sportausrüstung, der zwischen der Gesellschaft SKIMU, a.s., U Golfu 565, Praha 10, IČ: 282 110 73 (im Folgenden als „Vermieter“) und dem Mieter, der in der Überschrift des Mietvertrags für Sportausrüstung identifiziert ist (im Folgenden als „Vertrag“), abgeschlossen wurde.
- Auf Grundlage des Mietvertrags überlässt der Vermieter dem Mieter zur vorübergehenden Nutzung die im Mietvertrag als Mietgegenstand und Typbezeichnung spezifizierte Sportausrüstung (im Folgenden nur „Gegenstand“).
- Der Mieter hat den Mietgegenstand voll funktionsfähig und für den Mietzweck geeignet übernommen.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Nutzung des Mietgegenstandes entstehen, noch für andere unmittelbare Schäden im Zusammenhang mit dessen Nutzung.
- Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nur für den vom Hersteller bestimmten Zweck zu verwenden und muss darauf achten, dass der Mietgegenstand nicht durch vorhersehbare Ereignisse beschädigt wird (z. B. ist das Skifahren in Gelände ohne ausreichende Schneedecke, das Überqueren von für Kraftfahrzeuge bestimmten Straßen, die eventuell gestreut sind, das Trocknen von Skischuhen an Wärmequellen oder in deren Nähe, wo die Gefahr thermischer Beschädigung besteht, verboten) usw.
- Der Mieter ist berechtigt, die Nutzung des Mietgegenstandes Dritten zu ermöglichen, haftet jedoch für Schäden am Mietgegenstand, als hätte er ihn selbst benutzt.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, irgendwelche Änderungen oder Eingriffe am Mietgegenstand vorzunehmen.
- Der Mietvertrag wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt und Datum in der SKIMU-Verleihstelle, im entsprechend angemessenen gebrauchten Zustand, ohne Beschädigung, an den Vermieter zurückzugeben.
- Für die vorübergehende Nutzung des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, die Miete und eine Kaution gemäß der Preisliste des Vermieters bei Abschluss des Mietvertrags zu zahlen, die als Sicherheit für den Fall von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Gegenstandes dient. Bei Rückgabe des unbeschädigten Mietgegenstandes wird die Kaution dem Mieter zurückerstattet.
- Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Mietgegenstand, insbesondere bei Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung, Fahren über Steine, Straßen oder außerhalb offiziell geöffneter Pisten. Der Mieter haftet auch für den Verlust des Mietgegenstandes. In solchen Fällen wird der Schaden bei der Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter nach den üblichen Einzelhandelspreisen erstattet.
- Im Falle der vollständigen Wertlosigkeit des Mietgegenstandes oder eines Teils davon ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Schaden in Höhe des empfohlenen Einzelhandelspreises des Mietgegenstandes oder seines unbrauchbaren Teils zu ersetzen.
- Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht spätestens bis zur Schließzeit der SKIMU-Verleihstelle am im Mietvertrag als Mietende vereinbarten Tag zurück, kommt es nicht zu einer Änderung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit und der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe der Miete für den Mietgegenstand für einen Tag gemäß der aktuellen Preisliste für jede auch begonnene Stunde Verspätung zu verlangen, beginnend am nächsten Tag nach Öffnung bis zur Zahlung.
- Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, wird die bereits gezahlte Miete nicht zurückerstattet.
- Die Vertragsparteien erklären, dass sie das Risiko einer Änderung der Umstände übernehmen und dass jegliche Änderung der Umstände keiner der Vertragsparteien das Recht gibt, Ansprüche daraus geltend zu machen. Die Vertragsparteien schließen hiermit ausdrücklich die Anwendung von §2230 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf ihre gegenseitigen Beziehungen, die durch diesen Vertrag begründet wurden oder im Zusammenhang damit entstanden sind, aus.
- Die Vertragsparteien erklären, dass sie sich der rechtlichen Folgen des Abschlusses des Mietvertrags bewusst sind und den Mietvertrag auf der Grundlage ihres freien, ernsthaften Willens ohne jeglichen Zwang abschließen.
- Der Mietvertrag wird in zwei Ausfertigungen unterzeichnet, jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung.
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung.
- Der Mietvertrag wird am Tag der Unterzeichnung wirksam und gültig.
- Mit der Unterzeichnung des Vertrags nimmt der Mieter zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass:
- das Sportmaterial (Mietgegenstand) bei der Übernahme sorgfältig überprüft wurde,
- Kinder unter 15 Jahren dürfen den Mietgegenstand nur in Begleitung einer über 18-jährigen Person verwenden,
- der Mietgegenstand ausschließlich auf eigene Verantwortung genutzt wird; der Mieter muss selbst beurteilen, ob er gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, die gewählte Aktivität sicher auszuüben,
- der Mietgegenstand wird vom Mieter gereinigt von Schnee und grobem Schmutz zurückgegeben,
- bei der Übernahme der Ausrüstung und der Unterzeichnung des Mietvertrags steht der Mieter nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen,
- die Skibindung das Risiko einer Verletzung beim Skifahren nur mindert, aber nicht völlig verhindert,
- der Vermieter die Bindung der gemieteten Ski/Snowboards entsprechend der vom Mieter angegebenen Größe, Gewicht, Alter, Sohlenlänge des Schuhs und Skifähigkeiten eingestellt hat und eine Falschangabe dieser Werte die Funktion der Bindung negativ beeinflussen kann,
- der Mieter ist sich bewusst, dass bei einer Änderung der Tatsachen, nach denen der Vermieter die Bindung eingestellt hat, z. B. bei Änderung von Größe, Gewicht, Sohlenlänge oder Skifähigkeiten, für die korrekte Funktion der Bindung eine neue Einstellung durch den Vermieter nach den aktuellen Werten erforderlich ist,
- bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand als verloren oder gestohlen bei der Polizei der Tschechischen Republik zu melden,
- Mit Abschluss des Mietvertrags nimmt der Mieter zur Kenntnis, dass der Vermieter gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „DSGVO“), die personenbezogenen Daten verarbeitet, die er aus seinem vorgelegten Personalausweis oder Reisepass oder anderweitig erhalten hat. Konkret handelt es sich um Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Nummer und Art des Ausweises, E-Mail, Mobiltelefon und Gültigkeitsdatum des Ausweises (im Folgenden nur „personenbezogene Daten“).
- Der Vermieter informiert den Mieter, dass er das Recht hat:
- eine Bestätigung vom Vermieter zu erhalten, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden oder nicht, und wenn ja, das Recht, Zugang zu diesen personenbezogenen Daten und zu folgenden Informationen zu erhalten: Zwecke der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die personenbezogenen Daten übermittelt wurden oder werden, insbesondere Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen, geplante Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer, das Recht, vom Vermieter die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen und/oder gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen, das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
- vom Vermieter unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat er das Recht, unvollständige personenbezogene Daten auch durch eine ergänzende Erklärung zu vervollständigen.
- vom Vermieter unverzüglich die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen und der Vermieter ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich, der Kunde widerruft seine Einwilligung und es besteht kein anderer rechtlicher Grund für die Verarbeitung, die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet, die personenbezogenen Daten müssen zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, das für den Vermieter gilt, gelöscht werden.
- vom Vermieter die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn er deren Richtigkeit bestreitet, und zwar für eine Dauer, die es dem Vermieter ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und der Kunde anstelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden, der Kunde sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt.
- vom Vermieter zu verlangen, dass seine personenbezogenen Daten einem anderen von ihm bestimmten Verantwortlichen übermittelt werden.
- gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Vermieter Widerspruch einzulegen.
- im Zweifelsfall, ob der Vermieter seine personenbezogenen Daten im Sinne der oben genannten Rechtsvorschriften verarbeitet, sich sowohl an den Vermieter als auch an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten zu wenden.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen zu ändern.
In Malá Úpa, am 3. 2. 2025
Martin Buček
Mitglied des Vorstands der SKIMU, a.s.